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Beratung für Privatkunden

Zu unseren verantwortungsvollen Aufgaben gehört es, Sie umfassend zu informieren und zu beraten, so dass Sie entsprechend der jeweiligen Lebenssituation die richtigen Schwerpunkte setzen und davon privat profitieren können.
Wir informieren Sie gerne über folgende Themen:

Arbeiten in Deutschland und der Europäischen Union

Beratung für PrivatkundenBürger der Europäischen Union (außer Bulgarien und Rumänien - deren Bürger benötigen im Jahr 2013 eine Arbeitsgenehmigung-EU der Agentur für Arbeit!), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten. Die Zulassung ausländischer Beschäftigter aus Drittstaaten orientiert sich an den Erfordernissen des deutschen Wirtschaftssystems, wobei auch die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Ein Aufenthaltstitel für die Beschäftigung kann dabei nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Grundsätzlich gilt Anwerbestopp. Zuerst werden geeignete Deutsche oder EU-Bürger mit Arbeitnehmerfreizügigkeit eingestellt. Erst wenn niemand geeigneter gefunden wurde, wird ein Angehöriger aus Drittstaaten beschäftigt. Die Arbeitserlaubnis wird maximal für 3 Jahre ausgestellt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern. Das Gesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft.

- Hochqualifizierte
Hochqualifizierte können von Anfang an eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dies sind insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen und Lehrpersonen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position.

- Blaue Karte EU
Personen aus einem Drittstaat mit einem Hochschulabschluss und einem bestimmten jährlichen Mindestgehalt können mit der Blauen Karte EU unter gewissen Voraussetzungen einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten.

- Forscher
Ein Forscher kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Forschungseinrichtung mit ihm eine Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens abgeschlossen hat.

- Selbständige
Selbständige können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei besonderem wirtschaftlichen Interesse oder Bedürfnis erhalten und wenn die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist.

Einreise und Aufenthaltsfragen

Im Allgemeinen gilt, dass Ausländer aus Drittstaaten ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt in Deutschland auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird für die im Gesetz genannten möglichen Aufenthaltszwecke (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische sowie familiäre Gründe) erteilt.

Berufliche Anerkennung

Berufe in Deutschland sind grundsätzlich in zwei Arten zu unterteilen: reglementierte und nicht-reglementierte Berufe. In den reglementierten Berufen (z.B. Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Meisterberufe) ist die Anerkennung eine Voraussetzung für den Zugang oder die Ausübung des Berufs sowie das Führen der Berufsbezeichnung. In den nicht-reglementierten Berufen ist die Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. Mit einem solchen Abschluss kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder arbeiten. Eine Bewertung des Abschlusses kann aber nützlich sein.

Bewerbung

Bewerbung

Ihre berufliche Zukunft hängt vor allem von Ihrer Bewerbung ab. Nur wenn der erste Eindruck beim Personalreferent stimmt, der Lebenslauf komplett ist, das Bewerbungsschreiben überzeugt und im Vorstellungsgespräch die richtigen Antworten kommen, können Sie am Ende den gewünschten Job bekommen.

Existenzgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Firmengründung. Das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz Europäische Union regelt in Deutschland die Frage, wer als Ausländer eine selbstständige Tätigkeit ausüben darf und wer nicht. Wie jeder Selbstständige, muss sich auch der ausländische Gründer z. B. mit der Frage der Rechtsform des Unternehmens, freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb, Steuern (Rücklagenbildung), Versicherungen, Vorsorge, Recht und Verträgen sowie Marketing und Firmenauftritt beschäftigen. Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.

Selbständig sein hat viele Vorteile: beispielsweise keinen Chef haben, eigene Entscheidungen treffen, Angestellte führen. Genauso präsent sollten aber auch die Nachteile sein: z.B. hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten.

Erst informieren, dann gründen.

Rentenfragen

Viele ältere Ausländer gehen oft wieder in ihr Heimatland zurück. Dabei haben sie sich je nach Versicherungszeiten auch oft einen Rentenanspruch erarbeitet der unter Umständen mit den Ansprüchen aus dem Heimatland des ausländischen Mitbürgers zusammengefasst werden kann, wenn das Heimatland in der EU ist oder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Wir informieren, beraten und unterstützen Sie dabei.

Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit lässt sich als jegliches durch Gesetz oder eine andere verbindliche Regelung eingerichtetes Sozialschutzsystem definieren, das dem Einzelnen in Notlagen ein gewisses Maß an Einkommenssicherheit bietet, wenn dieser mit Risiken wie z.B. Alter, Hinterbliebenenschaft, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder Kinderversorgung konfrontiert wird. Bei uns erhalten Sie Auskünfte über mögliche soziale Hilfeleistungen auf Ihre Muttersprache.

Familienfragen

Wir unterstützen und beraten Sie bei allen Fragen und Problemen, die Sie mit Ihrem Kind in der Erziehung oder beim Zusammenleben in der Familie haben. Nach einem ersten Gespräch, in dem wir gemeinsam die Situation und die Probleme feststellen und analysieren, steht für uns die Suche nach geeigneten Formen der Unterstützung im Mittelpunkt.

Wir BERATEN Sie auf Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Montenegrinisch oder Deutsch. Aufgrund der Gesetzeslage kann die IHP Expert keine Rechts­beratung durchführen und beschränkt ihre Dienstleistung auf Grundinformationen / Basisauskünfte. Nach Beendigung einer Beratung erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusammenfassung.

Wir UNTERSTÜTZEN Sie im Umgang und Schriftverkehr mit Behörden.

Wir VERMITTELN Ihnen auch gerne Fachexperten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Therapeuten), die Ihre Sprache sprechen.

Beispiele:

Sie suchen zertifizierte Fachkräfte, Handwerker, Schweisser oder Ingenieuren?
Wir unterstützen Sie bei der Suche.

Sie planen ein Projekt in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien oder Montenegro und suchen Geschäftspartner?
Wir unterstützen Sie durch ein hochqualitatives Angebot über Ihr gesamtes Projekt hinweg.   

Sie kaufen eine Immobilie in Kroatien?
Wir unterstützen Sie durch wertvolle Informationen und sorgfältige Prüfung aller Unterlagen.   

Sie möchten Ihre Texte ins Kroatische, Bosnische oder Serbische übersetzen lassen?
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Übersetzungen für jeden Bedarf, die von qualifizierten Muttersprachlern der jeweiligen Zielsprache erstellt werden.

Sie möchten Kroatisch, Bosnisch oder Serbisch lernen oder Ihre Sprachfertigkeit verbessern?
Wir sind Ihr Spezialist.

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