Zu unseren verantwortungsvollen Aufgaben gehört es, Sie umfassend zu informieren und zu beraten, so dass Sie entsprechend der jeweiligen Lebenssituation die richtigen Schwerpunkte setzen und davon privat profitieren können.
Wir informieren Sie gerne über folgende Themen:
Bürger der Europäischen Union (außer Bulgarien und Rumänien - deren Bürger benötigen im Jahr 2013 eine Arbeitsgenehmigung-EU der Agentur für Arbeit!), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten. Die Zulassung ausländischer Beschäftigter aus Drittstaaten orientiert sich an den Erfordernissen des deutschen Wirtschaftssystems, wobei auch die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Ein Aufenthaltstitel für die Beschäftigung kann dabei nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Grundsätzlich gilt Anwerbestopp. Zuerst werden geeignete Deutsche oder EU-Bürger mit Arbeitnehmerfreizügigkeit eingestellt. Erst wenn niemand geeigneter gefunden wurde, wird ein Angehöriger aus Drittstaaten beschäftigt. Die Arbeitserlaubnis wird maximal für 3 Jahre ausgestellt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern. Das Gesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft.
- Hochqualifizierte
Hochqualifizierte können von Anfang an eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dies sind insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen und Lehrpersonen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position.
- Blaue Karte EU
Personen aus einem Drittstaat mit einem Hochschulabschluss und einem bestimmten jährlichen Mindestgehalt können mit der Blauen Karte EU unter gewissen Voraussetzungen einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten.
- Forscher
Ein Forscher kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Forschungseinrichtung mit ihm eine Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens abgeschlossen hat.
- Selbständige
Selbständige können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bei besonderem wirtschaftlichen Interesse oder Bedürfnis erhalten und wenn die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist.
Selbständig sein hat viele Vorteile: beispielsweise keinen Chef haben, eigene Entscheidungen treffen, Angestellte führen. Genauso präsent sollten aber auch die Nachteile sein: z.B. hohe Arbeitsbelastung und finanzielle Unsicherheiten.
Erst informieren, dann gründen.
Wir BERATEN Sie auf Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, Montenegrinisch oder Deutsch. Aufgrund der Gesetzeslage kann die IHP Expert keine Rechtsberatung durchführen und beschränkt ihre Dienstleistung auf Grundinformationen / Basisauskünfte. Nach Beendigung einer Beratung erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusammenfassung.
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Wir VERMITTELN Ihnen auch gerne Fachexperten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Therapeuten), die Ihre Sprache sprechen.
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